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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CHEVROTECH
Ausgabe 2009
1.Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CHEVROTECH gelten für alle von CHEVROTECH
erbrachten Lieferungen und Leistungen. Anders lautende Bedingungen des Bestellers haben nur
Gültigkeit, soweit sie von CHEVROTECH ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
Vorbehalten bleiben besondere schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien.
1.2 Der Umfang der von CHEVROTECH angebotenen Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus dem
aktuellen Lieferprogramm. Eine Detaillierung erfolgt, falls notwendig, in der Auftragsbestätigung.
Bestellungen können auch auf elektronischem Weg aufgegeben werden.
1.3 Die Lieferung erfolgt an die Adresse gemäss Vereinbarung. Der Besteller haftet CHEVROTECH und
den Herstellerfirmen für allfällige durch die Verwendung der Lieferungen und Leistungen in dritten
Ländern entstehenden Nachteile und Verbindlichkeiten.
2.Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Eine Preisanpassung gegenüber dem aktuellen Lieferprogramm bleibt vorbehalten und kann durch
CHEVROTECH jederzeit bis zur Auftragsbestätigung bzw. Lieferung erfolgen.
2.2 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Rechnungen innert 30 Tagen ab
Rechnungsdatum rein netto in Schweizerfranken ohne Skontoabzug zahlbar.
Waren, die speziell für den Kunden bestellt werden, sind 70% als Vorkasse zu leisten.
ab Rechnungsdatum rein netto in Schweizerfranken ohne Skontoabzug zahlbar.
2.3 Bei Überschreitung des Zahlungstermins gemäss Ziff. 2.2 tritt ohne Mahnung der Verzug ein und es ist
ein Verzugszins von 5% p.a. geschuldet. Für jede Mahnung schuldet der Besteller der CHEVROTECH
zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr ab zweiter Mahnung. Befindet sich der Besteller mit der Zahlung
des Kaufpreises in Verzug, ist CHEVROTECH ausserdem berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die übergebene Sache zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR).
2.4 Es dürfen vom Besteller keine Zahlungen zurückbehalten werden, insbesondere auch nicht bei
Verzögerung der Lieferung oder bei Beanstandungen. Der Besteller verzichtet zudem auf jegliche
Verrechnung mit angeblichen Gegenforderungen.
3.Übergang von Nutzen und Gefahr, Transport, Rücknahmen
3.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller über.
3.2 Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn der Besteller mehrere Teile
zur Auswahl bestellt. Der Besteller hat Transportschäden innert 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung an
CHEVROTECH zu melden. Bei Lieferung mit Nachtexpress haben allfällige Beanstandungen bis am
Liefertag um 10.00 Uhr an CHEVROTECH zu erfolgen. Andernfalls wird jegliche Haftung für
Transportschäden abgelehnt.
3.3 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und/oder der gesamten Montagekosten bleibt die
gelieferte Ware im Eigentum von CHEVROTECH. Der Besteller erteilt CHEVROTECH sein
Einverständnis, den Vorbehalt ohne weiteres auf Kosten des Bestellers im Eigentumsvorbehaltsregister
an dessen Wohnsitz eintragen zu lassen. Der Besteller ist bei Schadenersatzfolge verpflichtet,
CHEVROTECH von allfälligen Drittansprachen betreffend gelieferte Ware unverzüglich schriftlich
Anzeige zu machen.
3.4 Bestellte Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen
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